Devoir de vigilance des multinationales: un pas de plus vers l'adoption définitive de la loi - CIDSE

Devoir de Vigilance des multinationalen: ein Plus für die endgültige Verabschiedung

Am 29. November 2016, Les Députés ont Adopté en Nouvelle Lecture, Der Vorschlag zur Überwachung der Vigilanz der Sociétés Mères et Entreprises Donneuses d'ordre. Es ist eine gesellschaftliche Angelegenheit, die sich mit der Ambition befasst. Nos Organisationen saluent cette nouvelle version du texte et appellent le gouvernement à garantir son Adoption définitive avant la fin de la mandature.

Siehe unten die Pressemitteilung des EuGH in englischer Sprache.

Das Bestätigen und das Bestätigen des zentralen Ziels ist die Verpflichtung, einen Plan für die permanente Überwachung des Identifizierungs- und Prävenirrisikos zu erstellen, der die Aktivitäten und die Dauer des Bestehens des Bestehens des Bestehens des Bestehens des Bestehens eines Bestehens der Verpflichtung für das Bestehen eines Bestehens für das Bestehen einer Verpflichtung für das Bestehen eines Bestehens d'approvisionnement. Die Verantwortlichkeit für die Erstellung des Plans und die Unzulänglichkeit der Erstellung des Berichts ist in der Regel auf ein Mindestmaß beschränkt.

Cette dernière version ailleurs des éléments nouveaux:

- Der Contenu du Plan de Vigilance est précisé [1]. Un décret d'application pourrait venir compléter ces mesures et préciser les modalités d'élaboration et de Veröffentlichung du plan de vigilance. Nous nous Befriedigungen que la loi puisse être effektive dès Sohn Adoption, même en l'absence de ce décret.

- Par ailleurs, les Parteien prenantes de l'entreprise telles que les organisationen syndicales repräsentative ou les Vereinigungen für die Zusammenarbeit mit Plan de Vigilance.

- Enfin, les députés ont augmenté le plafond de l'amende en cas de dommages liés à un défaut de plan ou de sa mise en œuvre. Der Montant de celle-ci est dorénavant plafonné à 30 Millionen d'euros. [2]

Toutefois, nos Organisationen rappellent les limites de cette proposition de loi: elle ne Sorge um die Centaine de grands Gruppen, ne comporte pas véritablement de Disposition visant à Moderator l'accès à Gerechtigkeit für die Opfer - la Gebühr de la preuve pèse toujours sur la victime et non sur la société -; enfin, le régime de responsabilité de la société est limité.

Cette loi konstituiert eine unabdingbare Premiere. Nos Organisationen, die nicht mobilisiert und in der Lage sind, eine Prüfung für eine Prüfung durchzuführen und eine Entscheidung über die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften zu treffen.

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Wachsamkeitspflicht der Unternehmen: Ein weiterer Schritt zur Verabschiedung des französischen Gesetzes

Am 29 November verabschiedeten französische Abgeordnete der Nationalversammlung (Unterhaus des französischen Parlaments) in neuer Lesung den Gesetzesentwurf zur Wachsamkeit für Mutter- und Subunternehmer.

Auch wenn sich die französische Zivilgesellschaft einen ehrgeizigeren Text erhofft hat, ist der Gesetzesentwurf dennoch ein wichtiger Schritt vorwärts im Kampf gegen die Straflosigkeit von Unternehmen bei Menschenrechtsverletzungen und Umweltverstößen.

Der EuGH begrüßt gemeinsam mit den Organisationen der französischen Zivilgesellschaft die neue Fassung des Gesetzentwurfs und fordert die französische Regierung auf, sie so bald wie möglich auf die Tagesordnung des Senats zu setzen, um ihre endgültige Annahme vor dem Ende ihres Mandats sicherzustellen.

Die französischen Abgeordneten haben nun gemeinsam mit der französischen Regierung das zentrale Ziel der Gesetzesvorlage bekräftigt: Sie verpflichten große Unternehmen, einen Wachsamkeitsplan aufzustellen, um die mit ihren Aktivitäten verbundenen Risiken in ihrer gesamten Lieferkette zu ermitteln und zu verhindern. Dies bedeutet, dass eine Haftung besteht, wenn Unternehmen ihren Verpflichtungen nicht nachkommen, einschließlich des Vorhandenseins von Fehlern im Plan und seiner Umsetzung oder des Fehlens eines Plans.

Während der Geist des Textes, über den in der ersten und zweiten Lesung in der Nationalversammlung abgestimmt wurde, wieder hergestellt wird, bringt die aktuelle Version neue Elemente.
• Der Inhalt des Due-Diligence-Plans, der von der Muttergesellschaft oder den Subunternehmern zu erstellen ist, ist in [1] angegeben. Ein zusätzliches optionales Dekret könnte diese Maßnahmen in Zukunft ergänzen und Möglichkeiten für die Ausarbeitung und Veröffentlichung des Wachsamkeitsplans festlegen. Bis dahin begrüßen wir die Entscheidung des Gesetzgebers, den Gesetzesentwurf sofort nach seiner Annahme vollstreckbar zu machen.
• Ein weiteres neues Element ist, dass die Interessengruppen eines Unternehmens wie Gewerkschaftsvertreter oder zivilgesellschaftliche Gruppen in die Entwicklung des Wachsamkeitsplans einbezogen werden könnten.
• Die Abgeordneten haben die Höchststrafe für den Fall eines Schadens erhöht, wenn ein Plan nicht veröffentlicht oder umgesetzt wurde. Das Bußgeld ist jetzt auf 30 Millionen Euro begrenzt. Der Betrag ist zwar hoch, aber im Vergleich zum Umsatz großer gesetzlich erfasster Unternehmen [2] keine nennenswerte Summe.

Wie bahnbrechend die Rechnung auch sein mag, sie hat immer noch ihre Grenzen. Es betrifft nur rund 100 große Unternehmensgruppen, enthält keine strenge Bestimmung zur Erleichterung des Zugangs der Opfer zur Justiz - die Beweislast lastet immer noch auf dem Opfer, und das Haftungsregime für Unternehmen ist begrenzt.
Trotz seiner Mängel bleibt der Gesetzesentwurf ein unbestreitbarer erster Schritt nach vorn. Unsere Organisationen fordern nun die französische Regierung auf, den Senatstext in 2016 überprüfen zu lassen und den Gesetzesentwurf vor Ablauf der Amtszeit zu verabschieden.

[1] Der Plan sollte Elemente wie eine Risikokartierung enthalten, einschließlich Risikoidentifizierung, -analyse und -bewertung. oder Verfahren für eine regelmäßige Bewertung ihrer Tochterunternehmen, Subunternehmer und Lieferanten. Ein Mechanismus zur Überwachung der bestehenden Präventionsmaßnahmen und zur Bewertung ihrer Wirksamkeit ist ebenfalls integriert.
[2] Die Höchststrafe beträgt höchstens 0.1% des Jahresumsatzes der betroffenen Unternehmen.

 

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