Was mHRDD in unterschiedlichen rechtlichen Zusammenhängen bedeutet und wie sich die Zivilgesellschaft dafür einsetzen kann.
Webinar-Reihe, organisiert von ECCJ, Amnesty International, Anti-Slavery International und CIDSE.
Hintergrund
Die Steuerung und Regulierung der Geschäftstätigkeit in ganz Europa unterscheidet sich sowohl hinsichtlich des politischen Ansatzes als auch des rechtlichen Rahmens. Folglich gibt es auch viele Wege zur obligatorischen Menschenrechts-Due Diligence (mHRDD). Dieser Kontext macht die Anwaltschaft für Organisationen der Zivilgesellschaft zu einer herausfordernden Aufgabe, da sie vielfältiges juristisches und praktisches Fachwissen erfordert. Gleichzeitig haben NRO viel Erfahrung bei den verschiedenen Initiativen zur europaweiten Umsetzung von Menschenrechtsverletzungen gesammelt. ECCJ, Amnesty International, Anti-Slavery International und CIDSE organisieren eine Reihe von Webinaren mit dem Ziel, eine Plattform bereitzustellen, auf der diese umfangreichen Erfahrungen und Fachkenntnisse ausgetauscht werden können.
Inhalt
Die Reihe wird mit fünf Sitzungen beginnen, die sich auf fünf Fallstudien konzentrieren, nämlich das französische Gesetz über die Pflicht zur Wachsamkeit; die Swiss Responsible Business Initiative; das niederländische Gesetz zur Sorgfaltspflicht für Kinderarbeit; den deutschen Vorschlag für ein Menschenrechtsgesetz und die EU-Verordnung über Konfliktmineralien. In jeder Sitzung werden der gewählte rechtliche Ansatz, der Umfang der Verpflichtungen und ihre Durchsetzung untersucht. Ziel dieser Sitzungen ist es, ein gemeinsames Verständnis der verschiedenen Möglichkeiten zu vermitteln, wie die obligatorische Personalentwicklung oder die Haftung der Muttergesellschaft in verschiedene Rechtssysteme eingebettet werden können.
Eine zweite Runde von drei Sitzungen wird sich auf taktische Aspekte der Anwaltschafts- und Kampagnenarbeit konzentrieren, einschließlich Anwaltschafts- und Lobbystrategien; Netzwerkentwicklung und Multi-Stakeholder-Engagement sowie öffentliche Kampagne.
Kalender
Webinare finden donnerstags von 12: 30 bis 14: 00 statt.
Termine für juristische Webinare:
- 12. April 2018: Sitzung 1 - Frankreich: Wachsamkeitspflicht. Präsentiert von Tiphaine Beau de Loméine, Rechtsberaterin für Globalisierung und Menschenrechte, Sherpa, Frankreich.
- 3. Mai 2018: Sitzung 2 - Schweiz: Responsible Business Initiative (RBI)
- 24. Mai 2018: Sitzung 3 - Niederlande: Sorgfaltspflichtgesetz für Kinderarbeit
- 14. Juni 2018: Sitzung 4 - EU: Konfliktmineralienverordnung
- 5. Juli 2018: Sitzung 5 - Deutschland: Vorschlag für ein Menschenrechtsgesetz von deutschen NGOs
Die Einberufungsdetails und andere praktische Informationen, einschließlich der Informationen der Redner, werden näher am Sitzungstermin bekannt gegeben.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Adriana Espinosa, ECCJ (adriana (at) corporatejustice.org). Eine Anmeldung ist nicht erforderlich, aber die Organisatoren würden sich über eine Rückmeldung freuen HIER.