Schlussfolgerungen des EU-Rates für auswärtige Angelegenheiten zu Wirtschaft und Menschenrechten: Es sind entschlossenere Maßnahmen für den Zugang zur Justiz erforderlich - CIDSE
Pressemitteilung
© Europäischer Auswärtiger Dienst

Schlussfolgerungen des Rates "Auswärtige Angelegenheiten" zu Wirtschaft und Menschenrechten: Weitere entschlossene Maßnahmen für den Zugang zu Gerichten erforderlich

© Europäischer Auswärtiger Dienst

ECCJ, Action Aid und CIDSE begrüßen die am 20. Juni 2016 angenommenen Schlussfolgerungen des Rates für auswärtige Angelegenheiten zu Wirtschaft und Menschenrechten und fordern deren rasche Umsetzung in die Praxis.

Der niederländische Ratsvorsitz hatte Wirtschaft und Menschenrechte als eine der wichtigsten Prioritäten für sein Mandat festgelegt. Die Schlussfolgerungen spiegeln den niederländischen Ratsvorsitz und die Erkenntnis der EU-Mitgliedstaaten wider, dass die bislang ergriffenen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass Unternehmen die Menschenrechte achten und für Verstöße verantwortlich sind, unzureichend sind.

Wir begrüßen die besonderen Verpflichtungen in Bezug auf Transparenz, Unternehmensverantwortung zum Schutz der Menschenrechte und Zugang zu Rechtsmitteln. Es wird auch auf die Annahme von Aktionsplänen auf nationaler und europäischer Ebene, das Peer-Review-Lernen und die Notwendigkeit geachtet, eine bessere politische Kohärenz zu gewährleisten, auch im Hinblick auf die externen Aktivitäten der EU.

Der Verweis in den Schlussfolgerungen auf die Notwendigkeit eines besseren Zugangs der Opfer von Unternehmensmissbrauch zur Justiz sollte der Ausgangspunkt für einen viel ehrgeizigeren Fahrplan für die EU und die Mitgliedstaaten sein, um die rechtlichen und praktischen Hindernisse für die Opfer zu beseitigen.

Die Dringlichkeit von Maßnahmen in diesem Bereich wurde kürzlich in den Ergebnissen der EU-Roadmap für Unternehmen und Menschenrechte dargelegt, die von der niederländischen Regierung und zivilgesellschaftlichen Organisationen gemeinsam auf 11 Mai 2016 organisiert wurde. Während sowohl die jüngste Empfehlung des Europarates zu Menschenrechten und Wirtschaft als auch das Büro des Hohen Kommissars für Menschenrechte der Vereinten Nationen dieses herausragende Thema anerkannt haben.

„Freiwillige Kodizes allein machen Unternehmen nicht rechenschaftspflichtig. Eingriffe der Regierung sind in einem so wichtigen Bereich wie dem Zugang zur Justiz von entscheidender Bedeutung “, kommentiert Filip Gregor, Mitglied der Lenkungsgruppe des EuGH. In den Schlussfolgerungen wird die Europäische Kommission aufgefordert, sich mit dem Thema des Zugangs zu Rechtsbehelfen auf Gesetzgebungsebene zu befassen. Dies ist nicht nur wichtig, sondern auch dringend, wenn wir Opfern von Missbrauch auf der ganzen Welt Gerechtigkeit verschaffen wollen. “

Neben der Gewährleistung eines wirksamen Zugangs zu Rechtsbehelfen sollten die EU und die Mitgliedstaaten auch Rechtsvorschriften erlassen, die vorschreiben und überwachen, dass Unternehmen bei ihren weltweiten Geschäftstätigkeiten die Menschenrechte respektieren, und eine menschenrechtliche Due Diligence durchführen, um dieser Verpflichtung nachzukommen.

In diesem Zusammenhang ist die letzte Woche erzielte politische Einigung über die EU-Verordnung über Konfliktmineralien ein erster begrenzter Schritt in die richtige RichtungLeider befreit es die überwiegende Mehrheit der mit Mineralien handelnden EU-Unternehmen von der Verpflichtung, bei der Einfuhr von Mineralien aus Risikogebieten und Konfliktgebieten die erforderliche Sorgfalt walten zu lassen. Die zweijährige Überprüfungsklausel wird daher von wesentlicher Bedeutung sein, um den tatsächlichen Nutzen für Bevölkerungsgruppen zu bewerten, die in der Nähe von Bergbaugebieten unter Missbrauch leiden, und um ihren Geltungsbereich zu stärken.

Eine engere Verbindung zwischen der Umsetzung der UN-Ziele für nachhaltige Entwicklung und den UNGP, wie in den Schlussfolgerungen des Rates vorgeschlagen, ist zu begrüßen, aber nicht ausreichend für sich. Freiwillige und unverbindliche Initiativen müssen durch solide Rechenschaftsmechanismen und verbindliche Regeln für alle unterstützt werden.

In den Schlussfolgerungen wird auch auf die Notwendigkeit hingewiesen, den internationalen Rechtsrahmen weiterzuentwickeln. Die EU sollte dies in Maßnahmen umsetzen, indem sie konstruktiv am UN-Prozess teilnimmt, um ein rechtsverbindliches Instrument für Wirtschaft und Menschenrechte zu entwickeln und den globalen Menschenrechtsschutz und die unternehmerische Verantwortung zu verbessern.

„Abgesehen von jeder Erklärung guter Absichten und Versprechungen, Verbesserungen anzustreben, brauchen wir ehrgeizige Maßnahmen, die zu effektiven Ergebnissen führen“, fasst Filip Gregor zusammen. Die Mitgliedstaaten und die EU sind verpflichtet, Bedingungen zu schaffen, unter denen dies Realität wird, und die Kräfte auszugleichen, die einen Wettlauf nach unten treiben. “

Kontakt & weitere Informationen:
Valentina Pavarotti, CIDSE-Medien- und Kommunikationsbeauftragte: pavarotti@cidse.org

Hinweis für Journalisten:

CIDSE ist eine internationale Familie von katholischen Organisationen für soziale Gerechtigkeit, die zusammenarbeiten, um Gerechtigkeit zu fördern, die Kraft der globalen Solidarität zu nutzen und einen Wandel herbeizuführen, um Armut, Ungleichheit und Bedrohung der Umwelt auf globaler und lokaler Ebene zu beenden.

Mit 21-Mitgliedsgruppen, die über 250-Organisationen aus 15-Ländern vertreten, ist die Europäische Koalition für Corporate Justice (ECCJ) die einzige europäische Koalition, die europäische Kampagnen und nationale Plattformen von NRO, Gewerkschaften, Verbraucherorganisationen und Wissenschaftlern zusammenbringt, um die Rechenschaftspflicht von Unternehmen zu fördern.

Action Aid ist eine internationale Organisation, die mit über 15 Millionen Menschen in 45-Ländern für eine Welt arbeitet, die frei von Armut und Ungerechtigkeit ist.

 

pressemitteilung-eccj-aa-cidse-eu-rat-schlussfolgerungen-reaktion.pdf

Teile diesen Inhalt in sozialen Medien