CSO-Erklärung zur Annahme des Due-Diligence-Berichts - CIDSE

CSO-Erklärung zur Annahme des Due-Diligence-Berichts

Erklärung der Zivilgesellschaft zur Annahme des Europäischen Parlaments Gesetzgebungsbericht über Due Diligence und Unternehmensverantwortung

Gestern hat das Europäische Parlament mit großer Mehrheit, 504 dafür, 79 gegen und 112 Stimmenthaltungen, den Bericht der Rechtsinitiative des Parlamentsausschusses des Parlaments (JURI) von MdEP Lara Wolters über die Sorgfaltspflicht von Unternehmen und die Rechenschaftspflicht von Unternehmen mit Empfehlungen für die Europäer verabschiedet Kommission über die notwendigen nächsten Schritte.

Mit diesem Bericht hat das Europäische Parlament seine starke Unterstützung für die laufende Gesetzesinitiative zur nachhaltigen Unternehmensführung gezeigt, die 2020 von der Europäischen Kommission ins Leben gerufen wurde. Mit diesem Vorschlag, der voraussichtlich im Juni 2021 eingereicht wird, sollen Unternehmen verpflichtet werden, eine Due Diligence durchzuführen, um Menschenrechts- und Umweltrisiken und -auswirkungen in ihren eigenen Betrieben und Wertschöpfungsketten zu verhindern und anzugehen. sowie Zugang zu gerichtlichen Rechtsbehelfen zu gewähren, wenn ein Schaden auftritt.

Starkes Signal vom Europäischen Parlament

Dieser Bericht sendet ein starkes Signal an die Europäische Kommission, welche Schlüsselelemente das Europäische Parlament in der bevorstehenden Gesetzgebung erwartet. Es fordert die Einführung einer obligatorischen Sorgfaltspflicht für Unternehmen, um nachteilige Auswirkungen auf die Menschenrechte, die Umwelt (einschließlich des Klimawandels) und die verantwortungsvolle Staatsführung in den Geschäftsabläufen und Wertschöpfungsketten von Unternehmen zu verhindern und anzugehen.

Es heißt, dass Unternehmen sicherstellen sollten, dass ihre Einkaufspolitik keine potenziellen oder nachteiligen Auswirkungen verursacht oder dazu beiträgt. Der Bericht hebt die Rolle der Zuordnung und Offenlegung der Wertschöpfungskette hervor, damit Unternehmen ihre Geschäftsbeziehungen besser identifizieren können. und empfiehlt Offenlegungspflichten in Bezug auf die Due-Diligence-Strategie des Unternehmens.

Der Bericht sieht auch vor, dass die zuständigen Behörden von sich aus oder aufgrund von Beschwerden Untersuchungen durchführen. und Geldstrafen und andere administrative Sanktionen zu verhängen.

Sie fordert die Mitgliedstaaten außerdem auf, dafür zu sorgen, dass ein zivilrechtliches Haftungssystem besteht, um sicherzustellen, dass Unternehmen haftbar gemacht werden und dass Schäden für Menschen und den Planeten behoben werden.

Die Kommission muss auf diesem Bericht aufbauen

Die Kommission hat jedoch noch Raum, auf diesem Bericht in den kommenden Rechtsvorschriften aufzubauen. Organisationen der Zivilgesellschaft fordern, dass die Gesetzgebung für alle Unternehmen obligatorisch gilt. sowie eine stärkere und harmonisierte Sorgfaltspflicht für die gesamte Wertschöpfungskette. Die Due-Diligence-Definition sollte auf den international anerkannten Instrumenten aufbauen, nämlich den UN-Leitprinzipien & Business & Human Rights und den OECD-Richtlinien.

Die Definition von Menschenrechten, Umwelt und verantwortungsvoller Staatsführung muss präzisiert werden, um die unterschiedlichsten Auswirkungen auf die gesamte Wertschöpfungskette abzudecken und den in den EU-Verträgen festgelegten Zielen in Bezug auf diese Fragen zu entsprechen.

Während der Bericht die Notwendigkeit einer Zusammenarbeit mit einer Vielzahl von Interessengruppen anerkennt, um die Due-Diligence-Strategie eines Unternehmens festzulegen und umzusetzen, sollte die bevorstehende Gesetzgebung sicherstellen, dass die Konsultation sinnvoll und effektiv ist.

Darüber hinaus müssen Durchsetzungsmechanismen (sowohl durch öffentliche / administrative als auch durch private / zivile Durchsetzungsmechanismen) bei Nichteinhaltung der Sorgfaltspflichten oder bei verursachten Schäden eine wirksame Abschreckung bieten. In diesem Zusammenhang erwarten wir von der Kommission, dass sie die strafrechtliche Verantwortlichkeit oder gleichwertige Instrumente in Betracht zieht.

Schließlich ist, wie im Bericht dargelegt, der Zugang zu Justiz und Rechtsbehelfen für betroffene Personen und Gemeinschaften, wenn ein Schaden eingetreten ist, für den Erfolg der bevorstehenden Gesetzgebung von wesentlicher Bedeutung. Für letztere fordern wir die Kommission auf, ein zivilrechtliches Haftungssystem mit besonders strengen Bestimmungen einzuführen, um Opfern von Unternehmensmissbrauch im In- und Ausland den Zugang zur Justiz zu erleichtern. Dazu muss die Haftung für das Versäumnis gehören, Schäden in der gesamten Wertschöpfungskette zu verhindern. eine gerechtere Verteilung der Beweislast für alle Beweiselemente; und angemessene zeitliche Beschränkungen für grenzüberschreitende Ansprüche.

Die unterzeichnenden Organisationen werden sich weiterhin dafür einsetzen, dass die Gesetzgebung zum Schutz der Menschen und des Planeten so ehrgeizig wie möglich ist.

UNTERZEICHNUNGSORGANISATIONEN

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